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Was Coworking Spaces über die Änderung der Mehrwertsteuer wissen müssen — und wie Cobot hilft

Cobot
Jun 18, 2020
Was Coworking Spaces über die Änderung der Mehrwertsteuer wissen müssen — und wie Cobot hilft

AKTUALISIERUNG: Das Gesetz zur temporären Änderung der Mehrwertsteuer wurde am 29.6.2020 beschlossen. Lest in unserem zweiten Teil, was das für eure Rechnungen in Cobot bedeutet.


Am 1. Juli 2020 wird der Mehrwertsteuersatz in Deutschland von 19% auf 16% gesenkt (bzw. der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%). Als Teil des Konjunkturpaktes zur Ankurbelung der Wirtschaft sollen davon vor allem Verbraucher*innen profitieren. Dieser gesenkte Mehrwertsteuersatz gilt vorerst für 6 Monate — All diese Änderungen werden ab 1. Juli in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Im Anschluss werden die Steuersätze wieder auf 19% bzw. 7% erhöht.

Was heißt das für uns als Coworking Space?

Alle Rechnungen, die ihr als Coworking Space erstellt, müssen ab 1. Juli den neuen Steuersatz ausweisen. Und hier wird es schnell kompliziert: Welcher Steuersatz gilt, wenn ihr einem Coworker die Flexdesk-Mitgliedschaft vom 15. Juni bis 15. Juli 2020 in Rechnung stellt? Oder wenn ihr 10 Tagespässe im Juni verkauft, diese aber erst im August eingelöst werden? Vereinfacht gesagt: Das ist noch nicht klar. Klar ist bisher, dass die Senkung der Mehrwertsteuer Praxisprobleme mit sich bringt und der Gesetzesentwurf noch einige Detailfragen der Umsetzung offen lässt.

Die guten Nachrichten: Wir werden in jedem Fall diese Änderung automatisch auf eure Cobot-Mitgliedschaft-Gebühren anwenden, sowie die Tools bereitstellen, um auch auf den Rechnungen an eure Mitglieder die korrekten Steuern auszuweisen.

Was macht Cobot für Cobot-Kunden?

Wie immer stellt Cobot all eure Rechnungen mit dem Steuersatz aus, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistung jeweils zutreffend ist.

Das heißt: Für Rechnungen über ein Cobot-Abonnement von Juni und Juli splitten wir die Steuer anteilig und berechnen euch für die Tage im Juni 19%, für die Tage im Juli 16%.

Was macht Cobot für Coworker — die Kunden der Spaces?

Auch für eure Kunden gilt: Bei Rechnungen über Leistungen, die im Juni und Juli erbracht wurden, werden wir den gesplittetem Steuersatz anwenden. Also zum Beispiel bei einer Monatsmiete für einen Arbeitsplatz vom 10. Juni bis 10. Juli 2020.

Und wann passiert das?

Wir warten derzeit die finale Version des Gesetzes zur Senkung der Mehrwertsteuer und die Bestätigung durch den Bundesrat ab — dies soll am 26.7.2020 geschehen. Erst dann werden wir den neuen Steuersatz anwenden, und erst dann wird klar sein, wie Detailregelungen für z.B. Gutscheine (wie Tagespässe in einem Coworking-Space) aussehen. Für alle bereits gestellten Rechnungen mit Leistungen ab Juli 2020 werden wir dann gegebenenfalls eine Korrekturrechnung erstellen. Derzeit bereiten wir im Hintergrund alles vor, damit dies dann schnell und komplett automatisiert erfolgen kann.

Wir müssen also nichts tun?

Genau — vorerst nicht. Wir beobachten die finalen Regelungen zur Mehrwertsteuersenkung und werden Euch auf dem Laufenden halten. Die angepasste Rechnungsstellung und alle notwendigen Korrekturen wird Cobot dann im Rahmen des Möglichen für euch automatisieren!

Wir empfehlen aber dennoch, eure Mitglieder zu informieren und ebenfalls auf dem Laufenden zu halten, um Überraschungen und Nachfragen zuvorzukommen.

Für weitere Details könnt ihr euch unseren Cobot-Guide zur Mehrwertsteueränderung durchlesen oder unseren Cobot-Support kontaktieren.

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Happy Coworking!

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