Teil 2: Was Coworking Spaces über die Änderung der Mehrwertsteuer wissen müssen

Teil 2: Was Coworking Spaces über die Änderung der Mehrwertsteuer wissen müssen — und wie Cobot hilft

Wie erwartet hat der Bundestag heute die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland beschlossen, und die Pläne wurden am Nachmittag vom Bundesrat im Eilverfahren abgenickt, da die Änderung bereits zum 1.Juli 2020 in Kraft treten soll — also übermorgen.

Zum Nachlesen: In unserem ersten Artikel zur Mehrwertsteuersenkung erklären wir, was die Gesetzesänderung genau beinhaltet, und was das für eure Mitglieder und für euch als Spaces bedeutet.

Was passiert jetzt mit den Rechnungen meiner Mitglieder?

Alle Rechnungen in Cobot, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 gestellt werden, weisen eine Mehrwertsteuer von 16% (bzw. 5% bei reduziertem Steuersatz aus). Dabei ändert sich nichts am Nettopreis, sondern ein neuer Bruttopreis wird berechnet. Cobot erledigt dies automatisch — ihr müsst nichts tun.

Achtung: Wir stellen am späten Abend des 30.6.2020 unser System um. Ab 21:00 Uhr bis voraussichtlich 9:00 morgens werden wir die automatische Erstellung neuer Rechnungen aussetzen. Alles andere funktioniert wie immer, d.h. auch Buchungen, Anmeldung neuer Mitglieder, usw. läuft normal weiter.

Was ist mit Rechnungen vom Juni über Leistungen zwischen Juli und Dezember 2020?

Für solche Rechnungen muss eine Korrektur erfolgen. Diese Korrektur funktioniert wie folgt:

  1. Die alte Rechnung wird abgeschrieben.
  2. Eine neue Rechnung (mit neuer Rechnungsnummer) wird erstellt.
  3. Beide Rechnungen werden an das Mitglied verschickt.
  4. Zu viel gezahlte Beträge werden dem Mitglied in Cobot gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Was ihr als Spaces tun müsst: Nichts — Cobot automatisiert dies für euch. Im Laufe des Julis werden alle Rechnungen korrigiert.

Falls ihr euch entscheidet, die Rechnungen selber manuell zu korrigieren, könnt ihr dies tun. Cobot wird abgeschriebene Rechnungen aus dem Juni oder solche, die bereits neue Steuersätze enthalten, nicht korrigieren.

Was ist mit Buchungen aus dem Juni, die im Juli abgerechnet werden?

Diese wird Cobot mit dem alten Steuersatz gesondert ausweisen, das heißt, auch hier braucht ihr nichts weiter zu tun.

Was ist mit Zeitpässen oder Buchungspässen, die bereits im Juni in Rechnung gestellt wurden, aber zum 1. Juli noch nicht eingelöst wurden?

Da der Steuersatz sich an der Einlösung der Leistung orientiert, müssen auch diese Steuersätze korrigiert werden. Cobot erledigt dies für euch im Rahmen der Korrektur wie oben beschrieben.

Was passiert, wenn ein Mitglied Anspruch auf eine Rückzahlung hat, aber bereits gekündigt ist?

In diesem Fall muss eine manuelle Rückerstattung erfolgen. Wir empfehlen, Rückzahlungsoptionen der Payment-Provider zu nutzen oder sich direkt bei dem Mitglied zu melden und eine manuelle Zahlung zu vereinbaren.

Was passiert mit den Rechnungen für meinen Cobot-Space?

Wir passen natürlich auch alle unsere Rechnungen an. Ihr erhaltet im Laufe des Julis korrigierte Rechnungen. Eventuell zu viel gezahlte Mehrwertsteuerbeträge werden wir eurem Space automatisch gutschreiben.

Was muss ich sonst noch wissen?

Wir empfehlen, eure Mitglieder zu informieren und ebenfalls auf dem Laufenden zu halten. Dazu könnt ihr zum Beispiel die Message-Funktion von Cobot nutzen.

Für weitere Fragen könnt ihr euch unseren Cobot-Guide zur Mehrwertsteueränderung durchlesen oder unseren Cobot-Support kontaktieren.


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Happy Coworking!